Vorsorge ist besser als Nachsorge
Seit dem 01. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, in Kraft getreten. Hierbei werden durch den Gesetzgeber technische Standardanforderungen, für den effizienten Energiebedarf Ihrer Immobilie gestellt. Sie als Eigentümer werden dabei in die Pflicht genommen, diese Anforderungen zu erfüllen. Sowohl bei einer Bestandsimmobilie, als auch bei einem Neubau. Umso eher Sie Ihre Immobilie an die Standards anpassen, desto früher beginnen Sie energieeffizient zu denken und zu handeln.
Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst:
- Es besteht eine Vorlagepflicht eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie. Auch schon bei der Besichtigung.
- Heizungsanlagen, welche die Altersgrenze von 30 Jahren überschreiten, dürfen ab dem Jahre 2015 nicht mehr in Betrieb genommen werden. Ausgenommen ist in Einzelfällen das selbst bewohnte Eigentum.
- Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1985 verbaut wurden, müssen ausgetauscht werden. Auch hier gibt es für einzelne Anlagen Ausnahmen.
- Bei einem Neubau muss der jährliche Energiebedarf um durchschnittlich 25 % gesenkt werden. Im Gegenzug muss der Wärmedurchgangskoeffizient um durchschnittliche 20% angehoben werden.
- Die Energieeffiziensklasse ist eine Pflichtangabe in Immobilieninseraten.
- Energieeffiziensklassen werden von A+ bis H erweitert.
Sollten Sie für Ihre Immobilie noch keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen haben, ist es jetzt an der Zeit dies zu machen. Mit uns gemeinsam können Sie den Energieausweis erstellen lassen. Auch wenn Sie sich vielleicht nicht sicher sind, ob der vorliegende Energieausweis der Richtige ist, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Vermeiden Sie, bei Nichteinhaltung der Gesetze, erhebliche Bußgelder und setzen Sie sich gerne noch heute mit uns in Verbindung.
Weiterführende Informationen finden Sie auf:www.enev-online.com